Ein Bild der Praxis van Bürck

Fragen zur Psychotherapie, zu Psychotherapeuten, Therapiekosten u. v. m.

  • Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde?

    In bis zu drei Gesprächen á 50 Minuten klärt die Psychotherapeutin ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt

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  • Wie viele Probesitzungen sind möglich?

    Für gesetzlich Versicherte sind 2 (bis maximal 4) Probatorische Sitzungen vor Antragstellung verpflichtend.

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  • Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse?

    Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse.

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  • Wie gestaltet sich der Ablauf, wenn es Ihnen vor Ablauf der bewilligten Stunden wieder gut geht?

    Die bewilligte Stundenzahl ist selbstverständlich nicht verpflichtend! Wenn es Ihnen noch vor dem Ablauf der genehmigten Stunden wieder gut geht, kann die Behandlung jederzeit beendet werden.

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  • Kann eine Therapie verlängert werden?

    Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente. Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen (Verhaltenstherapie) umfasst in 2 Schritten 12 plus 12 Stunden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Stunden.

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  • Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

    Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen.

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  • Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

    Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig.

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  • Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

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  • Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?

    Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

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  • Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

    Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben.

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  • Kann ich während einer Therapie Urlaub machen?

    Ja. Sie sind nicht an die Urlaubszeiten des Therapeuten gebunden. Es gilt nur: Rechtzeitig Bescheid sagen!

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  • Führen Psychotherapeuten auch Hausbesuche durch?

    Hausbesuche werden in der Regel aus mehreren Gründen nicht angeboten: Bei bestimmten Erkrankungen, wie bspw. Ängsten, würde ein Hausbesuch des Psychotherapeuten die Symptome der Krankheit noch unterstützen, indem der Patient die angstauslösende Situation weiter vermeiden kann.

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  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?

    In der Regel werden zunächst insgesamt 24 Sitzungen Kurzzeittherapie beantragt.

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  • Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?

    Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten innerhalb von zwei Jahren eine weitere Psychotherapie dann bewilligt,

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  • Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?

    Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten.

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  • Was kann ich bei langen Wartelisten tun?

    Sie sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen; um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen.

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  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Behandlungsplatz anbieten kann?

    Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund.

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  • Wer darf sich Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen?

    Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nur nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat.

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  • Welche Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen anerkannt?

    Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

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  • Wie findet man einen zugelassenen Psychotherapeuten?

    Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind.

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  • Welche Maßnahmen stellen die Qualität der Behandlung sicher?

    Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie sowie Selbsterfahrung umfasst, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht.

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  • Wer zahlt die Behandlung?

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die Kosten komplett übernommen.

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  • Hilfreiche Links

    www.bptk.de - Bundes Psychotherapeutenkammer
    www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de – Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
    www.ptk-nrw.de - Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
    www.kvwl.de - Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

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