Vor der Kostenerstattung einer Psychotherapie steht deren Beantragung
Formalitäten, bei denen wir Sie gern unterstützen
Grundsätzlich gilt: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen.
Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen lediglich
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkasse die
Kosten übernimmt.
Gesetzlich versichert
Wenn Sie sich also nach den Probesitzungen entschieden haben, die
Behandlung in unserer Praxis durchzuführen, dann müssen Sie als
gesetzlich Versicherter das Formular "Antrag des Versicherten auf
Psychotherapie" ausfüllen, das Sie von uns erhalten.
Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht)
Von Ihrem Hausarzt oder dem überweisenden Facharzt benötigen wir einen Konsiliarbericht auf
einem speziellen Formular, das wir Ihnen ebenfalls mitgeben. Auf
diesem Blatt informiert der Arzt darüber, welche ärztlichen
Mitbehandlungen gegebenenfalls erforderlich sind und ob von ärztlicher
Seite etwas gegen die Therapie spricht. Dieses Blatt geben Sie bitte
an uns zurück bzw. der Arzt schickt es uns direkt zu.
Dann füllen
wir noch ein Formular "Antrag des Therapeuten auf Psychotherapie" aus
und dies wird zusammen mit Ihrem Antragsformular und dem
Konsiliarbericht zu Ihrer Krankenkasse geschickt.
Kurzzeit- oder Langzeittherapie
Handelt es sich um einen Antrag auf Kurzzeittherapie (12 plus 12 Stunden),
liegt in der Regel innerhalb weniger Tage die Genehmigung für die Therapie vor.
Ein Antrag auf Langzeittherapie oder auf Verlängerung der bereits laufenden
Therapie dauert länger, da zusätzlich zum oben Genannten noch ein anonymisierter Bericht
an einen externen Psychotherapie-Gutachter erstellt und von diesem bearbeitet werden muss.
Privat versichert
Sind Sie privat versichert, unterscheiden sich die
Beantragungsmodalitäten je nach Versicherung. Die genaue
Vorgehensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Beihilfe
Ist die Beihilfe beteiligt, muss
der Antrag auf speziell von der Beihilfestelle anzufordernden
Formularen gestellt werden. Auch verlangt die Beihilfe einen
ausführlichen Bericht vom Therapeuten an einen externen Gutachter. Die
private Versicherung folgt meist der Zusage der Beihilfe, fordert
jedoch oftmals ebenfalls noch eine Antragstellung auf eigenen
Formblättern. Auch hier ist in der Regel ein ärztlicher
Konsiliarbericht erforderlich.
Sobald die Bewilligung der
Krankenkasse, Privatversicherung oder der Beihilfestelle vorliegt,
kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.